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Beweissicherung  
Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern, die zu Mängeln und Schäden führen. Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und sie für die beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens. Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben. Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung.
  • das Selbständige Beweissicherungsverfahren
  • das Privatgutachten
  • Das Selbständige Beweissicherungsverfahren

    Bei Bauprozessen hängt die Entscheidungsfindung der Gerichte maßgeblich von den Beweisen die im Einzelfall erbracht werden können ab. Aus diesem Grund dient die Beweissicherung hauptsächlich dem feststellen von:
    • Bauschäden und Baumängeln
    • Dokumentation von Bauzuständen
    • Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit

    Das Beweissicherungsverfahren hat vor allem eine verjährungshemmende Wirkung zur Folge. Die Verjährungshemmung bezieht sich jedoch nur auf die Mängel und Schäden die Gegenstand eines Beweissicherungsverfahren sind. Die Beantragung eines solchen Verfahrens erfolgt bei Gericht. Ihr Baubegleitender Anwalt oder Sachverständige kann Ihnen dabei behilflich sein.

    Das Privatgutachten (private Beweissicherung)

    In manchen Fällen kann auch die private Beweissicherung sinnvoll und notwendig sein. Wenn Sie zum Beispiel die Renovierung oder Sanierung Ihrer Immobilie planen und dabei die Gebäude Ihrer Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen werden könnten (z.B. bei einer Grenzbebauung), macht es Sinn im Vorfeld evtl. vorhandene Schäden an diesen Gebäuden zu dokumentieren (in Schrift und Bild). So kann im Anschluss jederzeit der Beweis erbracht werden, ob ein Schaden schon vor der Sanierung vorhanden war oder nicht.
    Auch ein Schaden der unverhofft und plötzlich in Erscheinung getreten ist (z.B. ein Wasserschaden) kann eine private Beweissicherung von Nöten machen. Ähnlich der Sicherung von Beweisen bei einem Autounfall. Hierbei werden allerdings die Beweise nicht von den Polizeibeamten gesichert sondern von einem Sachverständigen, der dann als sachverständiger Zeuge seine Aussage bei Gericht mit der dazugehörigen Dokumentation tätigen kann.
    Diese allgemeinen Hinweise zur Beweissicherung sind ein kleiner Überblick über die Möglichkeiten der Beweissicherung, sie ersetzen aber nicht die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Hierzu verweisen wir sie gerne an kompetente Rechtsanwälte.