Bei Bauprozessen hängt die Entscheidungsfindung der Gerichte
maßgeblich von den Beweisen die im Einzelfall erbracht werden
können ab. Aus diesem Grund dient die Beweissicherung hauptsächlich
dem feststellen von:
- Bauschäden und Baumängeln
- Dokumentation von Bauzuständen
- Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit
Das Beweissicherungsverfahren hat vor allem eine verjährungshemmende
Wirkung zur Folge. Die Verjährungshemmung bezieht sich jedoch
nur auf die Mängel und Schäden die Gegenstand eines Beweissicherungsverfahren
sind. Die Beantragung eines solchen Verfahrens erfolgt bei Gericht.
Ihr Baubegleitender Anwalt oder Sachverständige kann Ihnen dabei
behilflich sein.